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- Mo. - Fr: 9:30 - 16 Uhr (und nach Absprache)
Anonyme Tafelgeschäfte als reine Bargeldtransaktionen können bis zu einer Summe von 1.999,99 € getätigt werden. Diese Begrenzung ergibt sich ab dem 01.01.2020 aufgrund einer Änderung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie. Da Banküberweisungen und EC-Kartenzahlungen einen Nachweis der Identität zur Folge haben, sind diese Zahlungsmethoden bei anonymen Tafelgeschäften ausgeschlossen. Der anonymisierte Edelmetallkauf kann pro Person getätigt werden. Somit können Eheleute, wenn sie Gold kaufen, jeweils ein anonymes Tafelgeschäft bis 1.999,99 € mit getrennten Rechnungen abwickeln. Ist für uns jedoch ersichtlich, dass zwei Kunden anonyme Tafelgeschäfte für ein und denselben Investor tätigen möchten, müssen die persönlichen Daten erfasst werden.
Kommen Sie gerne vor Ort vorbei und lassen sich auch schon im Vorfeld von unseren Experten beraten.
Wir müssen Sie darauf hinweisen, dass wir laut des aktuellen Geldwäschegesetzes (Stand Juni 2017) Absatz 11, § 11 im Verdachtsfall der Geldwäsche dazu verpflichtet sind, diesen Verdacht dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz zu melden – ohne dass wir Sie darauf hinweisen.
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